AGB - Fahrschule Fred Eichenberger

fahrschule fred eichenberger
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AGB

1. Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und besteht aus: Begrüssung, Orientierung, praktischem Fahrunterricht, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.
2. Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich und müssen mindestens 24 Stunden im voraus abgemeldet werden, ansonsten werden sie in Rechnung gestellt. Eine Absage per SMS oder E-Mail gilt erst akzeptiert wenn dies von uns bestätigt wird.
3. Die FAHRSCHULE Justa Fa AG behält sich das Recht vor, eine Ausbildung zu jedem Zeitpunkt zu beenden. Dieses Recht gilt auch für den/die FahrschülerIn.
4. Die Fahrlektionen sind rein netto. Die Rechnung erfolgt Ende Monat und ist innert 10 Tagen zu begleichen.
5. Bei nicht termingerechter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% ab Rechnungsdatum verrechnet. Die Kosten für Rechnungskopien und Kontoauszug betragen Fr. 10.-, für die letzte Mahnung Fr. 20.- und sind von dem/der FahrschülerIn zu bezahlen.
6. Die bezahlten Fahrlektionen sind ab Einzahlungsdatum 2 Jahr gültig.
7. Nicht verwendete Fahrstunden werden zurückerstattet. Ausgenommen davon sind Gutscheine.
8. Der Preis einer Fahrlektion ist identisch, egal ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der FAHRSCHULE Fred Eichenberger oder einem privatem Fahrzeug des Fahrschülers erteilt wird.
9. Sämtliche Fahrlektionen müssen spätestens bis zur praktischen Führerprüfung beglichen sein. Die FAHRSCHULE Fred Eichenberger behält sich das Recht vor, die praktische Führerprüfung abzusagen. Die daraus entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.
10. Sollte sich der Treffpunkt vom zuvor vereinbarten Ort unterscheiden, fallen die Anfahrtskosten zulasten des/der FahrschülerIn. Ebenso gilt dies für die Rückfahrt.
11. Der Administrativbeitrag (Versicherung) ist obligatorisch. Der Ansatz beträgt für die Dauer von längstens 2 Jahren, Fr. 100.-.
12. Die FAHRSCHULE Justa Fa AG behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen.
13. Der/die FahrschülerIn verpflichtet sich, den Lernfahrausweis während den Fahrlektionen stets mitzubringen.
14. Adressänderungen und neue Telefonnummern sind der Fahrschule Fred Eichenberger umgehend zu melden.
15. Wird dem/der FahrschülerIn der Lernfahrausweis entzogen, so hat er/sie die Fahrschule Fred Eichenberger unverzüglich zu informieren.
16. Ordnungsbussen, welche durch Verschulden des/der FahrschülerIn erhoben werden, können zu Lasten des/der SchülerIn gehen.
18. Gerichtsstand ist 3400 Burgdorf
079 651 91 31
fseichenberger@bluewin.ch
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